Ausbildung

Ausbildungsbausteine

Die strukturelle sowie inhaltliche Gestaltung der Ausbildung richtet sich nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV). Die verschiedenen Bausteine sind im Folgenden übersichtsartig dargestellt.

Bausteine Stunden* Beschreibung
Gesamt 4.200  
Theoretische Ausbildung 600 Erwerb von Grund- und Spezialkenntnissen in Form von Vorträgen, Seminaren und praktischen Übungen.

Praktische Tätigkeit

– Praktische Tätigkeit 1

– Praktische Tätigkeit 2

1.800

1.200

600

PT 1: Mindestens 12 Monate in einer zugelassenen psychiatrischen klinischen Einrichtung

PT 2: Mindestens 6 Monate in einer zugelassenen Einrichtung der psychotherapeutischen und/oder psychosomatischen Versorgung

Praktische Ausbildung 600 Mindestens 6 Behandlungsfälle unter Supervision
Supervision 150 Unterstützung in der Durchführung der Patientenbehandlungen, Raum für die Reflexion des eigenen therapeutischen Arbeitens
Selbsterfahrung 120 Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Handeln und Erleben

Wahlpflichtangebot

„Freie Spitze“

930 Selbststudium, Intervisions- und Lerngruppen, Behandlungsdokumentation, Prüfungsvorbereitung

* Mindeststundenzahl

Theoretische Ausbildung

Die Theoretische Ausbildung (§3 PsychThG-APrV) umfasst mindestens 600 Stunden und findet 2-3x monatlich in Theorieworkshops mit praktischen Übungen dienstags, freitags und samstags statt. Hierbei werden Grundkenntnisse in wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten der kognitiven Verhaltenstherapie vermittelt. Das Curriculum umfasst 3 Jahre.

Schwerpunkte der Seminare sind u. a. folgende Themenkomplexe:

  • Verhaltenstherapeutische Grundlagen und Techniken (z.B. Expositionsverfahren)
  • Leistungsdiagnostik
  • Strukturierte Interviews
  • Klassifikationssysteme
  • therapeutische Gesprächsführung (inklusive Erstgespräch)
  • Behandlung verschiedener Störungsbilder (u.a. affektive Störungen, spezifische und soziale Phobien, Zwangsstörungen, chronischer Schmerz)
  • Soziales Kompetenztraining
  • Grundlagen der Klinischen Neuropsychologie usw.

Die theoretische Ausbildung ist damit eine optimale Vorbereitung auf die praktische Ausbildung.

Praktische Tätigkeiten I und II

Die Praktische Tätigkeit (§2 PsychThG-APrV) umfasst mindestens 1.800 Stunden. Diese werden wie folgt aufgeteilt:

  • Praktische Tätigkeit 1:

mindestens 1.200 Stunden an einer zugelassenen psychiatrisch- klinischen Einrichtung

  • Praktische Tätigkeit 2:

mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung

Praktische Ausbildung unter Supervision

Nach erfolgreichem Ablegen einer mündlichen Zwischenprüfung im
2. Ausbildungsjahr beginnt die praktische Ausbildung unter regelmäßiger Supervision (§4 PsychThG-APrV).

Diese umfasst mindestens 600 Stunden Verhaltenstherapie und bietet die Möglichkeit, vertiefte therapeutische Erfahrungen zu sammeln, gelerntes Wissen in der Praxis umzusetzen und eigene therapeutische Fähigkeiten zu entwickeln und auszubauen.

Die Supervision bietet dabei den Ausbildungstherapeuten eine regelmäßige Unterstützung während der Patientenbehandlungen
und ermöglicht die Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns.

Weitere Ausbildungsteile

Als “freie Spitze” können auf Antrag bis zu 930 Stunden von der Ausbildungsleitung anerkannt werden. Dazu zählen unter anderem Vor- und Nachbereitungen von Therapien und Supervision und die Vor- und Nachbereitung von Theorieveranstaltungen.

Außerdem können nach einer Äquivalenzprüfung externe Veranstaltungen anerkannt werden. Mögliche externe Veranstaltungen sind: Wissenschaftliche und praxisorientierte Tagungen, Kongresse und Workshops, Veranstaltungen, die im Rahmen der sonstigen beruflichen Tätigkeit angeboten werden sowie die Teilnahme an Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen kooperierender Einrichtungen.

Die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ist anhand von unterschriebenen Teilnahmebescheinigungen zu belegen. Alle geleisteten Stunden sind in einer tabellarischen Aufstellung zu belegen.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung (§5 PsychThG-APrV) hat einen Gesamtumfang von mindestens 120 Stunden und wird über drei Jahre verteilt blockweise angeboten.

Sie findet in der Ausbildungsgruppe unter Anleitung erfahrener Selbsterfahrungsleiter statt. Inhalte der Selbsterfahrung sind die Reflexion und Modifikation der eigenen persönlichen Voraussetzungen, die für das therapeutische Erleben und Handeln von Bedeutung sind.